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   BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88   

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BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88 (https://dejure.org/1990,6706)
BSG, Entscheidung vom 18.01.1990 - 4 RK 4/88 (https://dejure.org/1990,6706)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 4 RK 4/88 (https://dejure.org/1990,6706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der (rückwirkend festgestellten) Krankenversicherungspflicht nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG) - Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Versicherungspflicht per Gesetz - Beitragserhebung einer Krankenkasse für eine ...

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84

    Bestehen einer Versicherung - Unkenntnis des Versicherten - Ausschlußder

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88
    Sie wendet ein, Versicherungspflicht nach dem KVLG sei unabhängig von der Kenntnis des Betroffenen eingetreten (Hinweis auf u.a. BSG vom 13. Dezember 1984 - 11 RK 3/84); der daraus resultierenden Nachforderung von Beiträgen stünden auch mögliche Gegenleistungen in Form von Kostenerstattungen für die hierfür im Gesetz vorgesehenen Fälle gegenüber.

    Diese gesetzliche Versicherungspflicht trat ein, ohne daß es auf die Kenntnis, den Willen oder das Bewußtsein des Klägers als des Versicherten ankommt (BSG, Urteil des 11. Senats vom 13. Dezember 1984 - 11 RK 3/84 = SozR 5420 § 2 Nr. 33).

    Zunächst ist festzuhalten, daß - wie auch das LSG unter Bezugnahme auf das bereits erwähnte Urteil des 11. Senats des BSG (SozR 5420 § 2 Nr. 33) eingehend dargelegt hat - sich die vorliegende Fallgestaltung, zumal hier die Begründung der Versicherungspflicht unmittelbar auf einem neuen Gesetz beruhte, von den Fällen unterscheidet, in denen die Rechtsprechung wegen besonderer Umstände eine rückwirkende Beitragspflicht abgelehnt hat (vgl. BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1, BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 2200 § 313 Nr. 8 und SozR 2200 § 517 Nr. 8).

  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88
    Insbesondere vermag der Kläger seine gegenteilige Auffassung nicht auf den Beschluß des GS des BSG vom 9. Juni 1961 (BSGE 14, 246 = SozR Nr. 2 zu § 58 BVG) zu stützen.

    Für solche Fallgruppen hat die Rechtsprechung des BSG keinen Anlaß gesehen, die Fristausschlußwirkung entsprechend BSGE 14, 246 zu durchbrechen (so BSG SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2 S. 4, 5 mwN; SozR 2200 § 1227 Nr. 25).

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88
    Zunächst ist festzuhalten, daß - wie auch das LSG unter Bezugnahme auf das bereits erwähnte Urteil des 11. Senats des BSG (SozR 5420 § 2 Nr. 33) eingehend dargelegt hat - sich die vorliegende Fallgestaltung, zumal hier die Begründung der Versicherungspflicht unmittelbar auf einem neuen Gesetz beruhte, von den Fällen unterscheidet, in denen die Rechtsprechung wegen besonderer Umstände eine rückwirkende Beitragspflicht abgelehnt hat (vgl. BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1, BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 2200 § 313 Nr. 8 und SozR 2200 § 517 Nr. 8).
  • BSG, 17.02.1965 - 7 RAr 21/64

    Rechtsmissbrauch einer Behörde - Gesetzliche Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88
    Denn abgesehen davon, daß ein Rechtsmißbrauch von der Rechtsprechung teilweise nur angenommen worden ist, wenn die Behörde vorsätzlich die Versäumung der Ausschlußfrist herbeigeführt hat (vgl. BSG 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2 S. 7 mit Hinweis auf BSGE 22, 257, 260), müßte die Ausschlußfrist u.a. für die Verwaltung von geringer Bedeutung sein, was das Berufungsgericht im Hinblick auf den Gesetzeszweck mit Recht verneint hat.
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 61/80

    Versäumung der Ausschlußfrist - Verspätung - Unzureichende

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88
    Zudem müßte der Kläger an der Versäumung der Frist schuldlos sein (vgl. BSG SozR 5070 § 10 Nr. 19, wo die Nachsichtgewährung bei einem Verfolgten davon abhängig gemacht wurde, daß die Verspätung auf die unzureichenden Informationsmöglichkeiten an seinem ausländischen Wohnsitz zurückzuführen ist und ihn selbst an der Fristversäumung kein Verschulden trifft).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83

    Freiwilliges Mitglied - Knappschaftliche Krankenversicherung - Beitragspflicht

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88
    Zunächst ist festzuhalten, daß - wie auch das LSG unter Bezugnahme auf das bereits erwähnte Urteil des 11. Senats des BSG (SozR 5420 § 2 Nr. 33) eingehend dargelegt hat - sich die vorliegende Fallgestaltung, zumal hier die Begründung der Versicherungspflicht unmittelbar auf einem neuen Gesetz beruhte, von den Fällen unterscheidet, in denen die Rechtsprechung wegen besonderer Umstände eine rückwirkende Beitragspflicht abgelehnt hat (vgl. BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1, BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 2200 § 313 Nr. 8 und SozR 2200 § 517 Nr. 8).
  • BSG, 25.10.1976 - 3 RK 50/75

    Versicherungspflicht - Befreiung - Entscheidung der Krankenkasse - Antrag -

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88
    Für solche Fallgruppen hat die Rechtsprechung des BSG keinen Anlaß gesehen, die Fristausschlußwirkung entsprechend BSGE 14, 246 zu durchbrechen (so BSG SozR 5486 Art. 4 § 2 Nr. 2 S. 4, 5 mwN; SozR 2200 § 1227 Nr. 25).
  • BSG, 18.04.1975 - 3 RK 23/74
    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 4 RK 4/88
    Zunächst ist festzuhalten, daß - wie auch das LSG unter Bezugnahme auf das bereits erwähnte Urteil des 11. Senats des BSG (SozR 5420 § 2 Nr. 33) eingehend dargelegt hat - sich die vorliegende Fallgestaltung, zumal hier die Begründung der Versicherungspflicht unmittelbar auf einem neuen Gesetz beruhte, von den Fällen unterscheidet, in denen die Rechtsprechung wegen besonderer Umstände eine rückwirkende Beitragspflicht abgelehnt hat (vgl. BSGE 39, 235 = SozR 2200 § 315a Nr. 1, BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 2200 § 313 Nr. 8 und SozR 2200 § 517 Nr. 8).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Ferner ist - wofür im übrigen die tatsächlichen Feststellungen des SG nicht ausreichen - nicht darüber zu entscheiden, ob die Rechtsansicht der Beklagten (vgl. auch BSGE 61, 62 = SozR 2200 § 216 Nr. 9; BSG SozR 2200 § 216 Nr. 6) zutrifft, die Beiträge von in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung pflichtversicherten landwirtschaftlichen Unternehmern, die als Strafgefangene Heilfürsorge ausschließlich nach den §§ 56 ff. StVollzG in Anspruch nehmen müssen, seien seit dem 1. Januar 1989 nicht mehr auf ein Drittel des satzungsmäßigen Beitrags zu ermäßigen (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 4. Oktober 1988 in: SozR 2200 § 182 Nr. 113 und vom 18. Januar 1990 - 4 RK 4/88 - BVerfGE 44, 70, 96 ff. = SozR 5420 § 94 Nr. 2 S. 1, 7 f; Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 10. März 1989 - Va2-44428 - an den Bundesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2012 - L 11 KR 4952/10

    Krankenversicherung - Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Beitragsnacherhebung

    Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei zudem einem Versicherten bei nachträglicher Erhebung von Beiträgen aus dem Versicherungsverhältnis derjenige Schutz zu gewähren, der bei dieser Sachlage noch erbringbar ist, nämlich eine Kostenerstattung anstelle der unmöglich gewordenen Sachleistung (vgl BSG-Urteile vom 18.01.1990, 4 RK 4/88, und vom 04.10.1988, 4/11 ARK 2/87).
  • LSG Hessen, 25.09.1998 - L 13 LW 1282/97

    Befreiung von Versicherungspflicht für Ehegatte eines Landwirtes

    Diese gesetzliche Versicherungspflicht trat ein, ohne daß es auf die Kenntnis, den Willen oder das Bewußtsein der Klägerin ankommt (BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33; BSG, Urteil vom 18. Januar 1990, Az: 4 RK 4/88).

    Ob dies ausnahmslos auch für die Beitragspflicht gilt, kann im vorliegenden Fall dahinstehen (ebenso BSG, Urteil vom 18. Januar 1990, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 05.02.1999 - L 13 LW 1272/97
    Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, so tritt die Versicherungspflicht kraft Gesetzes ein, ohne daß es auf die Kenntnis, den Willen oder das Bewußtsein des Versicherungspflichtigen ankommt (BSG SozR 5420 § 2 Nr. 33; BSG vom 18. Januar 1990 - 4 RK 4/88).

    Ob dies ausnahmslos auch für die Beitragspflicht gilt, kann insoweit dahingestellt bleiben (ebenso BSG vom 18. Januar 1990, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - L 5 KA 2811/02

    Behandlung verspätet eingereichter Abrechnungsscheine durch die Kassenärztliche

    "Einzelne Abrechnungsscheine" können nur wenige (vereinzelte) Abrechnungsscheine sein (vgl. dazu Urteile des Senats vom 16. Juli 2003, a.a.O.) und im Wesentlichen nur solche, die ein Vertragsarzt auch bei Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen nicht hat erhalten können, dem Vertragsarzt also - wie bei der Nachsichtgewährung (vgl. BSG, Urteil vom 18. Januar 1990- 4 RK 4/88 -) - kein Verschuldensvorwurf zu machen ist.
  • BSG, 31.01.2013 - B 12 KR 27/12 B

    Krankenversicherung - rückwirkende Feststellung der Mitgliedschaft - Unkenntnis

    Hierzu hätte die Beschwerdebegründung vielmehr darlegen müssen, dass und warum die Antwort auf die gestellte Frage auch nicht sonstigen höchstrichterlichen Entscheidungen zu entnehmen ist (vgl dazu allgemein zB BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 und § 160a Nr. 21) , hier ua dem vom LSG zitierten Urteil des BSG vom 18.1.1990 (4 RK 4/88 - USK 90160) sowie dem Urteil vom 4.6.1991 (12 RK 52/90 - BSGE 69, 20 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2020 - L 9 KR 54/17

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - rückwirkend festgestellte

    Mit anderen Worten: Wird rückwirkend ein Versicherungsverhältnis festgestellt und Beiträge nacherhoben, steht Versicherten anstelle der erloschenen Naturalleistungsansprüche ein Anspruch auf Kostenerstattung zu (BSG, Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 RK 4/88; Helbig in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl., § 13 SGB V (Stand: 04.02.2020), Rn. 43).
  • LSG Thüringen, 09.03.2006 - L 6 R 967/05

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Beitragsnachforderung

    Dem schließt sich der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 4. Oktober 1988 - Az.: 4/11a RK 2/87 sowie Urteil vom 18. Januar 1990 - Az.: 4 RK 4/88, jeweils nach juris) an.
  • SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15

    Nachforderung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wandelt sich in diesen Fällen zur Vermeidung des Eintritts einer Äquivalenzstörung der Sachleistungsanspruch des Versicherten in einen auf Geld gerichteten Kostenerstattungsanspruch um (BSG vom 04.10.1988, 4/11 a RK 2/87; BSG vom 18.01.1990, 4 RK 4/88).
  • SG Augsburg, 11.07.2007 - S 12 KR 186/06
    Dabei hat das BSG in seinem Urteil vom 18.01.1990 (4 RK 4/88) im Fall einer Pflichtversicherung nach dem KVLG dargestellt, dass dem Beitragsanspruch der Krankenversicherung ein Anspruch des Versicherten auf Kostenerstattung anstelle der unmöglich gewordenen Sachleistung bei rückwirkender Aktivierung eines Versicherungsverhältnisses gegebenübersteht.
  • BSG, 25.09.2012 - B 12 KR 127/11 B
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